Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gültigkeit
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Kurswesen
im Rahmen der BATISEC-Branchenlösung mit den Kursbesuchern.
2. Kursangebot
Das BATISEC-Kurskonzept umfasst einerseits obligatorische Kurse für Kopas:
- Vor- und Informationskurs
- Kopas-Basiskurs
- Kopas-Weiterbildungskurs Praxis
- Kopas-Weiterbildungskurs Sicherheitssystem
- Kopas-Weiterbildungskurs Refresher
Zudem werden freiwillige Kurse für Kopas,Mitarbeiter und weitere Interessierte angeboten:
- Asbestkurs
- Mitarbeiter-Sicherheitskurs
Auf Wunsch können alle Kurse auch im Betrieb (Betriebskurse) oder in einer Sektion der Verbände (Sektionskurs) durchgeführt werden.Das aktuelle Kursangebot findet sich auf der BATISEC-Webseite (www.batisec.ch).
3. Anmeldung zu den Kursen
Um sich zu einem Kurs anzumelden, erstellen Interessenten zunächst online eine Kursanfrage.
Sie erhalten nach erfolgreicher online-Anmeldung eine Anmeldebestätigung.
Vier Wochen vor Kursbeginn wird den Teilnehmern die Einladung mit allen wichtigen Angaben zum reservierten Kurs zugestellt.
Allfällige Kursannullierungen oder -verschiebungen werden den Bewerbern mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn mitgeteilt. Es besteht kein Anrecht auf Ausgleichsentschädigungen.
Für Sektions- oder Betriebskurse werden die Teilnehmenden durch die Sektion / den Betrieb direkt der BATISEC-Geschäftsstelle gemeldet.
4. Teilnehmerzahl
Für jeden Kurs wird eine Mindest-(10 Teilnehmende) und eine Maximalteilnehmerzahl festgelegt.
5. Teilnahmebestätigung
Die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat oder eine Teilnahmebestätigung, sofern sie mindestens 80% der Lektionen eines Kurses besucht haben. In Zweifelsfällen entscheidet die Kursleitung.
Die Firmenbestätigung wird mit dem Zertifikat resp. Teilnahmebestätigung (bei KOPAS-Weiterbildungen) ausgehändigt so-fern der Kursteilnehmer alle Anforderungen erfüllt und mindestens 80% der Lektionen eines Kurses besucht hat.
6. Rechnungsstellung
Es gelten die auf der Webseite im Moment der Kursanmeldung veröffentlichten Preise. Sie werden in Schweizer Franken angegeben und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Die Rechnungsstellung erfolgt ca. 3-4 Wochen vor dem Kursbeginn/Prüfungstermin. Die Zahlungsfrist beträgt max. 30 Tage ab Rechnungsdatum. Die Rechnungen können nur innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt angefochten werden.
7. Abmeldung
In folgenden Fällen ziehen Abmeldungen keine Kosten nach sich:
- Abmeldung bis 4 Wochen vor Kursbeginn;
- Meldung einer Ersatzperson aus dem gleichen Betrieb, die anstelle der ursprünglich angemeldeten Person am betreffenden Kurs teilnehmen wird, vorausgesetzt sie erfüllt ebenfalls die BATISEC-Zulassungsbedingungen.
Bei Abmeldungen, die weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgen werden 50% der Kursgebühren verrechnet.Bei Abmeldungen, die weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn erfolgen und bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch von Kursen durch die Teilnehmenden, werden keine Kosten rückerstattet.
8. Änderungen
Die BATISEC behält sich das Recht vor, jederzeit Anpassungen der Kursinhalte vorzunehmen.
9. Geistiges Eigentum
Sämtliche Ausbildungsinhalte sind, unabhängig in welcher Form sie vorliegen (schriftlich, elektronisch, mündlich), vollumfänglich geistiges Eigentum der BATISEC sowie ihrer Partner und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung und mit Quellenangabe weiterverwendet werden.
10. Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen mit der BATISEC unterliegen Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Die BATISEC behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Kurswesen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
11. Inkrafttreten
Die vorliegenden AGB treten am 1. November 2016 in Kraft und gelten für sämtliche Anmeldungen, die ab diesem Zeitpunkt eingehen.