Persönliche Schutzausrüstung PSA
Es ist Pflicht, persönliche Schutzausrüstungen (PSA) einzusetzen, wo diese notwendig sind. Bevor PSA eingesetzt wird, ist zu prüfen, ob die Gefahren durch Ersatzmassnahmen, technische oder organisatorische Massnahmen zu vermeiden sind. Die Bedingungen am Arbeitsplatz müssen bekannt sein, damit die richtigen Massnahmen bzw. die passenden PSA gewählt werden können. Evaluieren Sie die PSA zusammen mit den betroffenen Mitarbeitenden. Motivieren Sie die Mitarbeitenden zum Benutzen der PSA, führen Sie ein Tragobligatorium ein, kontrollieren dieses und sanktionieren Fehlverhalten. Damit die PSA jederzeit in einwandfreiem Zustand ist, sind Pflege und Unterhalt der PSA klar zu regeln.
- Zum Einsatz kommen die PSA erst, wenn die Unfall- oder Gesundheitsgefahren durch technische Massnahmen nicht zu vermeiden sind.
- Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitenden die notwendigen PSA zur Verfügung stellen und tragen die Kosten dafür.
- Für die Anwender von PSA gegen Absturz ist eine praxisorientierte Fachausbildung mit einer Mindestdauer von 1 Tag vorgeschrieben.